Kosten
Das Honorar richtet sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In geeigneten Fällen - insbesondere im Bereich des Straf- und Ordnungswidrig-keitenrechts - bieten sich individuelle Honorarvereinbarungen an.

Das Honorar richtet sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In geeigneten Fällen - insbesondere im Bereich des Straf- und Ordnungswidrig-keitenrechts - bieten sich individuelle Honorarvereinbarungen an.